Rechtsprechung
VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Dienstpostenbesetzung (Sachbereichsleiter Einsatz einer PI); Führungsfunktion; Binnendifferenzierung; doppelt gewichtete Merkmale; Führungspotential; Aktualität der dienstlichen Beurteilungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Doppelte Gewichtung von Beurteilungsmerkmalen bei Vorgesetztenstellen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Der Antragsteller hat aber einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d.h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr den Dienstposten unter Berücksichtigung des in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), Art. 94 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung für den Freistaat Bayern (BV), § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der Bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) normierten Leistungsgrundsatzes vergibt und seine Auswahlentscheidung nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 und vom B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746).
- VGH Bayern, 09.05.2014 - 3 CE 14.286
Dienstpostenbesetzung; Gleichstand nach den periodischen dienstlichen …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Doch macht dies eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit und verantwortlichen Positionen, wie sie Führungskräften typischerweise obliegen, besonders bedeutsam sind (BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris).Dies ist hier jedoch nicht der Fall (BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Doch macht dies eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit und verantwortlichen Positionen, wie sie Führungskräften typischerweise obliegen, besonders bedeutsam sind (…BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris).Die Chance, dass die mit zwei Punkten höher und der maximal erreichbaren Punktzahl bewertete Prognose sich tatsächlich realisieren wird, besteht und bedingt keine Steigerung, während die um drei bzw. zwei Punkte niedriger bewertete, bereits gezeigte Leistung in der Zukunft eine (deutliche) Steigerung aufweisen müsste, um mit der für den Beigeladenen abgegebenen Prognose gleichzuziehen (BayVGH, B.v. 16.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris Rn. 38).
- VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727
Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Grundsätzlich ist bei einer periodischen dienstlichen Beurteilung für die Dauer des Beurteilungszeitraumes von deren Aktualität auszugehen (BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727;… B.v. 29.10.2014 - 3 CE 14.2073 - juris Rn. 25, RiA 2015, 89;… B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518
Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung; …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Grundsätzlich ist bei einer periodischen dienstlichen Beurteilung für die Dauer des Beurteilungszeitraumes von deren Aktualität auszugehen (BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727;… B.v. 29.10.2014 - 3 CE 14.2073 - juris Rn. 25, RiA 2015, 89; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
Aktualität von dienstlichen Beurteilungen
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Erst nach Ablauf des Beurteilungszeitraums kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich die Situation nicht relevant verändert hat (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 15 ff., BayVBl 2011, 24). - VGH Bayern, 29.10.2014 - 3 CE 14.2073
Funktionsstelle bei dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien; Oberstudienrat …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Grundsätzlich ist bei einer periodischen dienstlichen Beurteilung für die Dauer des Beurteilungszeitraumes von deren Aktualität auszugehen (BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727; B.v. 29.10.2014 - 3 CE 14.2073 - juris Rn. 25, RiA 2015, 89;… B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358 und U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - NVwZ 1989, 158; VG München, B.v. 28.4.2014 - M 5 E 14.1466) ist mit der endgültigen anderweitigen Besetzung einer Stelle das Besetzungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen mit der Folge, dass dem Begehren des Antragstellers, die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten vorzunehmen, nicht mehr entsprochen werden könnte, weil der Antragsgegner die Stellenbesetzung mit dem Beigeladenen in der Regel nicht mehr rückgängig machen könnte. - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Das Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen, da durch das Nachschieben der Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren der gerichtliche Rechtsschutz des Betroffenen unzumutbar erschwert wäre (BVerfG v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - ZBR 2008, 169). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098
Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358 und U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - NVwZ 1989, 158; VG München, B.v. 28.4.2014 - M 5 E 14.1466) ist mit der endgültigen anderweitigen Besetzung einer Stelle das Besetzungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen mit der Folge, dass dem Begehren des Antragstellers, die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten vorzunehmen, nicht mehr entsprochen werden könnte, weil der Antragsgegner die Stellenbesetzung mit dem Beigeladenen in der Regel nicht mehr rückgängig machen könnte. - BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4 …
- BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
- VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; …
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 28.85
- VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens …
- VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897
Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …
- VG München, 28.04.2014 - M 5 E 14.1466
Stellenbesetzung; Ausschreibung; Gesetzliche Voraussetzung; Fehlende …
- VG München, 31.07.2018 - M 5 E 18.676
Binnendifferenzierung dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren
Es ist ausreichend, wenn sich die Berücksichtigung des Anforderungsprofils eindeutig aus der gewählten, im Besetzungsvermerk dokumentierten Vorgehensweise ergibt (vgl. VG München, B.v. 17.08.2015 - M 5 E 15.2098 - juris Rn. 27).